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Altersvorsorge für Selbstständige – Basisrente ?

Die Altersvorsorge für Selbstständige ist eine wichtige Aufgabe. In der Regel ist bei Selbstständigen keine Altersvorsorge vorgegeben, da es keine Pflichtversicherung gibt. Fazit: Wer nichts tut – hat im Alter einfach nichts.

Die Standardlösung bei der Altersvorsorge für Selbstständige in Gesprächen mit Ihrer Bank oder Versicherung ist die Basisrente (auch Rürup-Rente). Dies ist eine Leibrente – vergleichbar zur Gesetzlichen Rente. Geworben wird bei der Altersvorsorge für Selbstständige mit den Steuervorteilen in der Einzahlphase und hohen Renditeversprechen durch eine Fondsanlage. Doch Vorsicht: Steuervorteile sind ein beliebtes Vertriebsargument – isoliert betrachtet aber völlig irrelevant. Denn relevant ist nur die Rendite nach Steuern zu Lebzeiten. Auch die schönen Hochrechnungen der Fondsrenditen sind oft nur luftige Prognosen.

Viel wichtiger ist zunächst die Architektur der Altersvorsorge:

  1. Wieviel Rente will ich aufbauen ?
  2. Wieviel freies Vermögen will ich aufbauen ?

Dabei ist zu beachten, dass eine Rente immer lebenslang gezahlt wird. Das freie Kapital reicht nur solange, bis es verbraucht ist…Dafür ist das freie Kapital jederzeit verfügbar auch jederzeit vererbbar. Im Gegensatz zu einer Leibrente (Basis-Rente, gesetzlicher Rente), auf die bis zum Rentenbeginn kein Zugriff besteht.

Bei meinen Betrachtungen komme ich zu folgendem Ergebnis. Wer eine risikolose Rente mit planbarem Rentenfaktor (wieviel Rente gibt es für das angesparte Kapital ?) sucht, ist mit der freiwilligen Einzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung gut bedient. Wer jung ist, ein hohes Einkommen hat und eine höhere Rendite sucht (aber mit größeren Wertschwankungen leben kann) kann durchaus über eine Basisrente nachdenken. Steuerlich ist die Basisrente mit der freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rente identisch.

Welche Rendite kann ich erreichen ?

Bei der Betrachtung der möglichen Rendite innerhalb der Basisrente gibt es aber einen Haken. Nur wenn der Anlagehorizont lang ist (mehr als 10 Jahre) kann ich mir eine hohe Aktienquote bei meiner Altersvorsorge leisten. Als Faustformel hilft die Regel: Aktienquote = 100% – Alter. Dies passt gut als Richtschnur für die freie Anlage. Denn bei Eintritt in die Rentenphase wird das Kapital nicht sofort abgerufen, sondern in der Regel in Schritten verbraucht oder über einen Auszahlplan verzehrt. D.h. geht der Unternehmer mit 60 Jahren in die passive Phase (Rente) kann die Aktienquote noch 40% betragen und mit zunehmenden Alter und Kapitalverzehr weiter reduziert werden.

Bei einer fondsbasierten Basis-Rente geht dieses Konzept nicht auf. Denn bei Renteneintritt wird der Kapitalstand mit dem Rentenfaktor in die lebenslange Rente überführt. Ich muß also mein Anlagerisiko schon im „Anflug“ auf den Renteneintritt reduzieren, um die Gefahr von Kursverlusten kurz vor der Rente zu vermeiden. So wäre bei der Basis-Rente eine Aktienquote 5 Jahre vor der Renteneintritt mit 25% sinnvoll – bei der freien Anlagen gehen hier noch bequem 45% (bei 100%-Alter: 100% -55=45%). Dies macht bei der Anlagerendite einen erheblichen Unterschied.

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