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Immobilien Gutachten

Wann benötige ich ein Gutachten für meine Immobilie?

Es kommt häufig vor, dass unterschiedliche Ansichten über den Wert einer Immobilie zu Konflikten zwischen den Miteigentümern führen. In solchen Fällen kann eine Bewertung des Marktpreises (auch bekannt als Verkehrswertermittlung) durch einen Sachverständigen helfen.

Typische Situationen, in denen ein Gutachten benötigt wird, sind:

  • Erbstreitigkeiten
  • Scheidung
  • Bewertung des Marktpreises vor dem Verkauf einer Immobilie
  • Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt
  • Erstellung einer Vermögensbilanz für die Nachlassplanung

Ein Immobiliengutachter liefert eine neutrale Bewertung, die als Grundlage für weitere Verhandlungen dienen kann.

Freie Vereinbarung der Vergütung

Früher wurden die Kosten für Gutachten gemäß Paragraf 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure berechnet, aber diese Vorschrift wurde abgeschafft. Immobiliengutachter können nun ihre Honorare frei vereinbaren.

Um unerwartet hohe Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, keine Abrechnung auf Stundenbasis zu wählen. Stattdessen kann in der Regel ein Pauschalpreis vereinbart werden, der eine bessere Planungssicherheit bietet.

Mitarbeit erforderlich

Eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen wird erleichtert und der Aufwand reduziert, wenn der Eigentümer alle angeforderten Unterlagen bereitstellt. Dazu gehören:

  • Objektadresse
  • Grundbuchauszug
  • Grundriss/Bauzeichnungen
  • Wohnflächenberechnung
  • Berechnung umbauter Raum
  • Baujahr
  • Energieausweis
  • Wartungsprotokoll Heizung
  • Feuerstättenbescheid
  • Informationen zu Modernisierungen
  • Schäden/Mängel

Für Eigentumswohnungen sind zusätzlich erforderlich:

  • Teilungserklärung
  • Hausgeldabrechnungen
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen

Wer erstellt gerichtsfeste Gutachten?

Die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ können frei verwendet werden. Es gibt viele freie Immobiliengutachter, die zu angemessenen Kosten zuverlässige Marktwert- und Kurzgutachten erstellen. Die Fachkenntnisse dieser Gutachter wurden jedoch nicht von einer staatlichen Stelle geprüft.

Gerichte akzeptieren Gutachten von „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“, die ihre Sachkunde vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen haben. Ebenfalls anerkannt sind Immobiliengutachter, die nach der Norm „DIN EN ISO/IEC 17024“ von der Deutschen Akkreditierungsstelle zertifiziert wurden.

Gutachten dieser Kategorie sind oft teurer, daher sollte sorgfältig abgewogen werden, ob sich der höhere Preis lohnt.

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