01 Deine Situation
Bestimmt Steuertarif und wie Sozialabgaben erhoben werden.
In der KVdR sind nur gesetzliche Rente, Betriebsrenten und Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Kapitalerträge, Mieten und private Renten bleiben beitragsfrei.
Bei „automatisch" prüft der Rechner, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, und besteuert die Kapitalerträge dann günstiger im Grundtarif (§ 32d Abs. 6 EStG).
02 Einkünfte im Ruhestand
Beträge als € pro Monat. Schieberegler bis 8.000 €, Feld für exakte Werte.